Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen Lumova (Inhaber: Benjamin Ibrahimi) und unseren Auftraggebern. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Vor Live-Gang empfehlen wir eine abschließende juristische Prüfung.
Stand: Mai 2026 · Anbieter: Lumova – Benjamin Ibrahimi, Infangstraße 24, 4400 Steyr, Österreich.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen Benjamin Ibrahimi, Infangstraße 24, 4400 Steyr, Österreich, geschäftlich tätig unter der Bezeichnung „Lumova" (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Auftraggeber.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG bzw. § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienst- und Werkleistungen in folgenden Bereichen:
- Konzeption, Design und Entwicklung von Webseiten und Webanwendungen, insbesondere auf Basis von Next.js, React und vergleichbaren modernen Webtechnologien
- Beratung zu Hosting, Domain und technischem Setup sowie Bereitstellung eines High-Speed-Hosting-Pakets inklusive laufendem technischen Management
- Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Performance-Optimierung
- Laufende Wartung, Updates und Monitoring
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung (insbesondere aus den Paketen „Launch", „Dominanz" oder „Elite"). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Markenzeichen, Zugangsdaten, Schriftarten u. ä.) rechtzeitig, vollständig und in verwendungsfähiger Form bereit.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen bereitgestellten Inhalten besitzt, und stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der vereinbarungsgemäßen Verwendung dieser Inhalte resultieren.
(3) Verzögerungen, die auf eine verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und sind Endpreise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; es wird daher keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und auf Rechnungen nicht ausgewiesen.
(2) Bei Projekt-Pauschalen werden 50 % der vereinbarten Vergütung als Anzahlung mit Vertragsabschluss fällig. Die restlichen 50 % sind nach Abnahme der Leistung gemäß § 7 zur Zahlung fällig. Beide Rechnungen sind jeweils innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
(3) Monatliche Pauschalen für „Management & High-Speed Hosting" werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und sind binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt fällig.
(4) Externe Kosten Dritter – insbesondere Domain-Registrierungs- und E-Mail-Gebühren, Lizenzkosten für Plug-ins, kommerzielle Schriften oder DSGVO-Tools – werden, soweit nicht anders vereinbart, direkt zwischen dem jeweiligen Anbieter und dem Auftraggeber abgerechnet. Im Paket „Elite" übernimmt der Auftragnehmer die Domain-Grundgebühr für die ersten zwölf Monate.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen sowie laufende Leistungen (insbesondere Hosting, Wartung, Support) bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
§ 6 Leistungs- und Lieferfristen
(1) Vom Auftragnehmer genannte Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Fristen verlängern sich angemessen bei Ereignissen höherer Gewalt sowie bei Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (insbesondere Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 4).
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung übergibt der Auftragnehmer das Werk dem Auftraggeber zur Abnahme (z. B. auf einer Vorschau-Domain).
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk innerhalb von 7 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung zu prüfen und entweder ausdrücklich abzunehmen oder etwaige Mängel schriftlich und konkret zu rügen.
(3) Werden innerhalb dieser Frist keine schriftlichen, konkret bezeichneten Mängel angezeigt, oder nutzt der Auftraggeber das Werk produktiv (insbesondere durch Freischaltung, Bewerbung oder Live-Stellung), gilt die Leistung als abgenommen (Abnahmefiktion).
(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht, zunächst zweimal nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
(3) Die Gewährleistung entfällt für Veränderungen am Werk, die nach der Abnahme durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte vorgenommen wurden, sowie für Schäden durch unsachgemäße Bedienung.
§ 9 Suchmaschinenoptimierung (SEO)
(1) Im Bereich SEO schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die fachgerechte Umsetzung anerkannter Optimierungsmaßnahmen, jedoch keinen bestimmten Erfolg (insbesondere keine konkreten Platzierungen, Besucher-, Conversion- oder Umsatzzahlen).
(2) Die Funktionsweise und Bewertungskriterien von Suchmaschinen unterliegen laufenden Veränderungen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.
§ 10 Hosting, Wartung und Service-Level
(1) Die Verfügbarkeit gehosteter Webseiten beträgt im Jahresmittel mindestens 99 %. Ausgenommen davon sind angekündigte Wartungsfenster, Ausfälle bei Vorlieferanten (Hosting-Provider, Domain-Registrare etc.) sowie Ereignisse höherer Gewalt.
(2) Support-Anfragen werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen beantwortet. Dies stellt keine vertraglich zugesicherte Service-Level-Garantie dar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den eingesetzten Hosting-Provider zu wählen und zu wechseln, solange ein vergleichbares Service-Niveau gewährleistet bleibt.
§ 11 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an den im Rahmen des Auftrags eigens für ihn erstellten Werkleistungen ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.
(2) Vor vollständiger Zahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer; eine produktive Nutzung des Werks ist bis dahin nicht gestattet.
(3) An vorbestehenden Werkzeugen, Code-Bibliotheken, Komponenten, Open-Source- Bestandteilen sowie generischen Templates des Auftragnehmers wird dem Auftraggeber lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Footer der erstellten Webseite einen dezenten Hinweis auf seine Urheberschaft („Webseite von Lumova" o. ä.) anzubringen sowie das Projekt zu Referenzzwecken auf der eigenen Webseite und in Pitch-Materialien zu nutzen, soweit der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 12 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten geschäftlichen und technischen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Ausgenommen sind allgemein bekannte Informationen und Inhalte, deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 13 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden und im Rahmen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).
(2) Für leichte Fahrlässigkeit ist eine Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(3) Außerhalb der Fälle des Abs. 1 ist eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust und sonstige reine Vermögensschäden ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige eigenständige Sicherung seiner Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die durch ein Unterlassen dieser Sicherung entstehen.
§ 14 Datenschutz
Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist in der separaten Datenschutzerklärung geregelt, abrufbar unter /datenschutz. Sollte zur Erfüllung des Vertrags eine Auftragsverarbeitung erforderlich sein, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
§ 15 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen und der Begleichung sämtlicher Vergütungen.
(2) Verträge über laufende Leistungen (Hosting, Management, Wartung) werden mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen und verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Steyr, Österreich.
(2) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.